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Aktuelles aus Recht und Steuern
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20.07.2010 Pendlerpauschale kehrt zurück
Die alte Pendlerpauschale ist wieder geltendes Recht. Damit
erhalten Berufspendler rückwirkend zum Steuerjahr 2007
erneut 0,30 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Zu-
dem können höhere Ausgaben für die öffentlichen Ver-
kehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
abgesetzt werden. Schließlich sind die Unfallkosten wieder
absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen
geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Ent-
fernungspauschale abgegolten.
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Mittelstandspolitik
