Aktuelles aus Recht und Steuern

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    20.07.2010                                                                    Pendlerpauschale kehrt zurück

    Die alte Pendlerpauschale ist wieder geltendes Recht. Damit
    erhalten Berufspendler rückwirkend zum Steuerjahr 2007
    erneut 0,30 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Zu-
    dem können höhere Ausgaben für die öffentlichen Ver-
    kehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
    abgesetzt werden. Schließlich sind die Unfallkosten wieder
    absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen
    geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Ent-
    fernungspauschale abgegolten.


     
     
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