Aktuelles aus Recht und Steuern
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20.07.2010 Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA)
Das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis
(ELENA) ist am 2. 4. 2009 in Kraft getreten. Es sieht vor,
dass Arbeitgeber ab dem 1. 1. 2010 die Entgeltdaten ihrer
Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle
übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert
werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Ver-
fahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen
auf Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld erforderli-
chen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungs-
bezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbe-
scheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung wird
dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die An-
tragsbearbeitung bei den leistungsgewährenden Behörden
erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch. Fehler bei der
manuellen Übertragung von Daten entfallen.Die Einzelheiten im Überblick:
.. Arbeitgeber werden künftig Daten über Bezüge und
Gehälter an eine bundesweite zentrale Datenbank sen-
den. Aus dieser Speicherstelle rufen die zuständigen Be-
hörden die Daten ab und berechnen die entsprechende
Leistung.
.. Antragsteller auf Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld
benötigen eine Karte mit einer sog. qualifizierten Signa-
tur. Diese Signatur entspricht rechtlich einer Unterschrift.
Hierfür dürften Kosten in Höhe von rund 10 € für drei Jah-
re anfallen. Die abrufende Behörde erstattet auf Antrag
die Kosten für das qualifizierte Zertifikat, wenn es auf ihr
Verlangen hin erworben wurde. Die Karte wird künftig
aber auch privat für rechtsverbindliche Aktionen im Inter-
net genutzt werden können. Anwendungsfälle sind das
Online-Banking, der Online-Einkauf oder die Kommunika-
tion mit Banken und Versicherungen. Auch die Zugangs-
berechtigung für die Beschäftigten der Verwaltung erfolgt
mittels einer Signaturkarte. Nur in dieser Kombination ist
ein Abruf von Daten möglich.

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Mittelstandspolitik
