Aktuelles aus Recht und Steuern
-
20.07.2010 Reform des Bilanzrechts
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 3. 4. 2009
dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)
zugestimmt. Das Gesetz tritt daher nach Ausfertigung und
Verkündung in Kraft. Vorgesehen sind u. a. neue Bilanzie-
rungsregelungen, die verpflichtend für Geschäftsjahre ab
dem 1. 1. 2010 anzuwenden sind. Sie können freiwillig aber
auch bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden,
dann allerdings nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften,
insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben,
gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bi-
lanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unter-
nehmen können – soweit dies noch möglich ist – schon für
das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.

-
Mittelstandspolitik
